Motorrad-Führerschein Klasse A

- in Hattingen, Welper, Bochum und Sprockhövel

Die Führerscheingruppe A beschreibt alle Führerscheinklassen, welche zum Führen von Motorrädern oder auch dreirädrigen Kraftfahrzeugen befähigen. Generell gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim PKW-Führerschein, also der Führerscheinklasse B. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden und ein Sehtest sowie ein Nachweis über einen abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs vorgewiesen werden.

Die EU-Führerscheinklassen

Insgesamt existieren vier verschiedene Führerscheinklassen der Gruppe A, welche in der ganzen EU einheitlich sind. Mit Ausnahme der Klasse AM, bauen diese alle aufeinander auf, und lassen sich im Rahmen des s.g. Stufenerwerbs nacheinander erwerben.

Der Stufenerwerb

Begonnen werden kann bereits mit 16 Jahren, mit der Führerscheinklasse A1, diese erlaubt das Führen s.g. „125er“. Nach einem Ablauf von zwei Jahren, also frühestens mit 18 Jahren kann die Führerscheinklasse A2 durch eine einzelne praktische Prüfung erworben werden. Auch wenn die Führerscheinklasse A1 noch nicht erworben wurde, kann mit 18 Jahren direkt die Führerscheinklasse A2 erworben werden. Nach einem Ablauf von zwei weiteren Jahren, also frühestens mit 20 Jahren kann die Führerscheinklasse A2 um die Klasse A ebenfalls mit einer einzelnen praktischen Prüfung erweitert werden. Der Ersterwerb der Klasse A, also sofern ihr die Klasse A2 noch nicht besitzt, ist jedoch erst mit 24 Jahren möglich.

Bitte beachtet: Die Klasse AM darf mittlerweile bereits mit 15 Jahren erworben werden. Das Video ist noch aus der Zeit in der das Mindestalter für AM 16 Jahre betrug.

Die Motorrad-Führerscheinklassen

AM

Was darf ich fahren?

Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:

  • Max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Elektromotoren bis 4KW, Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum

Was sind die Voraussetzungen?

  • 15 Jahre Mindestalter
  • Theoretische und praktische Führerscheinausbildung
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Erforderliche Fahrstunden

  • Sonderfahrten: Keine
  • Übungsstunden: Nach Bedarf

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • Grundunterricht: 12
  • Zusatzstoff: 2

A1

Was darf ich fahren?

Krafträder (Leichtkrafträder) (auch Beiwagen) mit einem

  • Hubraum von bis zu 125 cm³
  • und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,
  • bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Was sind die Voraussetzungen?

  • 16 Jahre Mindestalter
  • Theoretische und praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung

Erforderliche Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
  • Übungsstunden: Nach Bedarf

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • Grundunterricht: 12 (Bei Ersterteilung) / 6 (Bei Erweiterung)
  • Zusatzstoff: 4

A2

Was darf ich fahren?

Krafträder - Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Was sind die Voraussetzungen?

  • 18 Jahre Mindestalter
  • Theoretische und praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung

Hinweis: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Erforderliche Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
  • Übungsstunden: Nach Bedarf

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • Grundunterricht: 12 (Bei Ersterteilung) / 6 (Bei Erweiterung)
  • Zusatzstoff: 4

A

Was darf ich fahren?

Krafträder – Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW
  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Was sind die Voraussetzungen?

  • 24 Jahre Mindestalter (bei Direkterwerb)
  • 20 Jahre Mindestalter (bei Vorbesitz Klasse A2)
  • 21 Jahre (für dreirädrige Fahrzeuge)
  • Theoretische und praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung

Hinweis: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Erforderliche Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
  • Übungsstunden: Nach Bedarf

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • Grundunterricht: 12 (Bei Ersterteilung) / 6 (Bei Erweiterung)
  • Zusatzstoff: 4

B196

Was darf ich fahren?

Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung (Stufenerwerb) auf die Klasse A2 nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

Was sind die Voraussetzungen?

  • 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

Erforderliche Fahrstunden

  • 5x Motorradfahrstunde (jeweils 90 Minuten)

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • 4x Theorie-Zusatzunterricht Klasse A

Wichtig für Motorradfahrstunden!

So beginnst du Deinen Motorrad-Führerschein:

1.

Anmeldung in einer Filiale
Zur Anmeldung besuchst Du während unserer Bürozeiten mit Deinem gültigen Personalausweis eine unserer Filialen. Vor Ort können wir alle noch offenen Fragen direkt klären und den verbindlichen Ausbildungsvertrag fertigstellen. Solltest Du noch minderjährig sein, kannst du den Ausbildungsvertrag direkt mit nach Hause nehmen und Deinen Eltern vorlegen.

Tipp: Wenn Du alle Unterlagen aus dem 2. Schritt bereits zusammen hast, kannst Du gerne den Führerscheinantrag (Schritt 3) schon einmal zu Hause ausfüllen und mit in die Fahrschule bringen. Dann können wir Deinen Führerscheinantrag direkt gemeinsam fertigstellen.

Zu unseren Standorte & Öffnungszeiten

2.

Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs
Nach Deiner Anmeldung bei uns kannst Du mit deinen Theoriestunden beginnen. Parallel dazu solltest Du, falls noch nicht geschehen, schnellstmöglich:

  • Einen Sehtest machen lassen
    (Dies ist bei den meisten Optikern oder einem Augenarzt möglich)

  • Einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren

  • Passfotos anfertigen lassen

Erst wenn das geschehen ist, kannst Du Deinen Führerscheinantrag bei der Behörde stellen. Da die Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen dauern kann, und Du die theoretische Prüfung erst nach Rückmeldung der Behörde ablegen kannst, solltest du dies möglichst schnell erledigen.

3.

Führerscheinantrag
Nachdem die Unterlagen aus dem vorherigen Schritt alle vorliegen, solltest Du möglichst zeitnah bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle einen Führerscheinantrag stellen.

  • Schüler aus Hattingen & Sprockhövel
    Deine zuständige Führerscheinstelle ist Schwelm. Du kannst den Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, und bekommst diesen als PDF zur Verfügung gestellt. Damit kommst du zu uns in die Fahrschule, wir unterschreiben den Antrag und dann kannst Du ihn einreichen. Bei Rückfragen kannst Du Deine Eingabe jederzeit zwischenspeichern und uns kontaktieren.

  • Schüler aus Bochum
    Die Stadt Bochum stellt das Formular online als PDF zur Verfügung. Dieses kannst Du Dir herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen. Bei Fragen kannst du jederzeit gerne anrufen oder in der Fahrschule vorbeikommen, um Dir beim Ausfüllen helfen zu lassen. Mit dem ausgefüllten Formular kommst du zu uns in die Fahrschule, wir unterschreiben den Antrag und dann kannst Du ihn einreichen.

4.

Theoretische Prüfung
In der Zwischenzeit solltest Du möglichst zeitnah alle notwendigen Theoriestunden erledigen. Wie viele Du benötigt, ist abhängig von der Führerscheinklasse. Informationen dazu findest Du weiter oben. Nachdem Du alle Theoriestunden absolviert hast und der Führerscheinantrag von der Behörde zurückgekommen ist, kontaktiere uns bitte, damit wir Dich zur Theorieprüfung anmelden können.

5.

Praktische Prüfung
Nach dem Bestehen der Theorieprüfung kannst du mit den Fahrstunden (Übungsstunden) beginnen. Wie viele Du benötigst, ist abhängig von der Führerscheinklasse und deinem Kenntnisstand. Informationen dazu findest Du weiter oben. Wenn ausreichend Übungsstunden sowie alle Sonderfahrten absolviert sind, kannst Du mit Deinem/Deiner Fahrlehrer*in einen Termin für Deine Praktische Führerscheinprüfung vereinbaren.

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